Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Training im Verein

Bei der Durchführung des regulären Gruppentraining unter der Federführung eines Verein, gelten immer die Vereinskonditionen.

10er Karte

Bei Durchführung des Gruppentraining in einem Kampfsportstudio oder Fitnesscenter kann eine 10er Karte erworben werden.

Vor dem Kauf kann der Teilnehmer ein Probetraining vereinbaren. 

Vor dem Erwerb einer Krav Maga 10er Karte, eines Gegenwehr.com – Tickets bzw. der Eintrittskarte für Workshops und Kurse von Gegenwehr.com / mgo-Selbstschutztraining, akzeptiert der Erwerber (Endkunde) unsere nachfolgend aufgeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.Die Krav Maga 10er Karte für die reguläre Trainingsveranstaltung kann vor Ort beim Trainer erworben werden.

Bei der Inanspruchnahme von Rabatten ist beim Kauf bzw. bei Trainingsbeginn der entsprechende Nachweis unaufgefordert vorzulegen.

Nach Kauf und Ausgabe der 10er Karte ist diese vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Die Anzahl der verfügbaren 10er Karten ist aufgrund der Raumgröße limitiert.
Die 10er Karte ist ab Kaufdatum aus Gründen der Planungssicherheit für 3 Monate gültig. Sie verliert nach Ablauf ihre Gültigkeit und der Teilnehmer muss kein Vertragsverhältnis kündigen. Kommt ein Teilnehmer nicht mehr zum Training, ermöglicht dies mgo – Selbstschutztraining und Gegenwehr.com neuen Interessenten 10er Karten zu verkaufen, um diesen so die Möglichkeit zum Training zu geben.

Bei Geschäftsaufgabe bzw. Auflösung des Standortes, wird dem Trainierenden bzw. Käufer vorab die Möglichkeit gegeben die 10er Karten aufzubrauchen. Nutzen die Käufer diese Möglichkeit nicht, so besteht seitens mgo – Selbstschutztraining und Gegenwehr.com kein Anspruch auf Rückzahlung der nicht verbrauchten Trainingseinheiten an die Käufer.
Sollte ein Käufer der 10er Karten ernsthaft erkranken und kann nicht mehr am Training teilnehmen, so besteht die Möglichkeit gem. Rücksprache mit mgo – Selbstschutztraining diese Karte an eine andere Person aus dem Umfeld des Trainierenden zu übertragen oder den Gültigkeitszeitraum zu verlängern. Eine Rückgabe und Auszahlung ist ausgeschlossen.

Anmeldung zu Workshops / Kursen und Seminaren

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommt hinsichtlich des Besuches der Veranstaltung, bzw. des Events ein Werkvertrag, mit Anspruch auf Leistungserfüllung durch den Veranstalter, ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte (Ticket) und dem Veranstalter zustande.

Gegenwehr.com und mgo-Selbstschutztraining verkaufen die Eintrittskarten über die Website Gegenwehr.com im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Das Unternehmen mgo-Selbstschutztraining erbringt die Dienstleistung über die Website Gegenwehr.com, mit einem Webshop-System und bietet darüber den Verkauf der Eintrittskarten an.

Beim Erwerb von Eintrittskarten über das Internet geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus, sobald der Kunde das Feld „Kaufen“, „Jetzt zahlen“ im Buchungsabschluss VERBINDLICH ausgewählt hat. Die Zahlungsabwicklung wird von Gegenwehr.com und mgo-Selbstschutztraining an Paypal oder einen anderen Zahlungsdienst weitergeleitet. Mit Zuteilung der Auftragsnummer nimmt Gegenwehr.com und mgo-Selbstschutztraining das Vertragsangebot des Kunden verbindlich an. Für den Internetnutzer besteht die Möglichkeit, sich sein Ticket auf dem eigenen PC auszudrucken. Ebenfalls werden diese Daten per E-mail zugesandt.

Die Eintrittskarten werden per Email Buchungsbestätigung übersandt.

Reservierte und noch nicht bezahlte Karten, die innerhalb von drei Tagen nicht bezahlt werden, werden wieder dem Verkauf zugeführt und freigegeben.

Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, kann sich dieser in die Veranstaltung / in das Event einfügen, hat aber kein Recht auf kostenlose und/oder zeitgleiche Wiederholung der verpassten Lehrinhalte.

Gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der gekauften Karten. Bei Verlegung einer Veranstaltung / Events behalten die Eintrittskarten für den Ersatztermin ihre Gültigkeit oder können zurückgegeben werden. Der Karteninhaber hat in diesem Fall jedoch ein Wahlrecht der Ausübung des Rücktrittsrechts.

Eintrittskarten werden jedoch dann „zurückgenommen“, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in diesem Falle innerhalb von einem Monat nach dem jeweils geplanten Veranstaltungstag.

Eine Stornierung durch Absage des Karten- bzw. Ticketinhabers aus sehr wichtigem Grund ist max. bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung zu 100% möglich, bis 24 Stunden vor der Veranstaltung wird 50% des Ticket-, Kartenpreises als Aufwandsentschädigung einbehalten und in Rechnung gestellt. Bei kurzfristiger Absage nach 24 Stunden vor der Veranstaltung werden 100% des Kartenpreis als Aufwandsentschädigung fällig.

Sollte der Erwerber nicht zur Veranstaltung erscheinen, hat er dennoch eine verbindliche Bestellung ausgeführt und Kosten beim Veranstalter (Raum-, Hallen- und Equipment Miete) verursacht. Es werden ihm die Ticketkosten daher in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Sollte aufgrund der kurzfristigen Bestellung eines Tickets von bis zu 4 Stunden vor Veranstaltungs- / Eventbeginn eine Überweisung durch Vorkasse nicht mehr möglich sein, kann ein Ticket dennoch über den Ticketshop erworben werden. Die Bestellung gilt dann als verbindlich und bindend, sobald der Kartenerwerber die Bestätigungsemail bezüglich der Bestellung mit Hinweis auf die Vorkassezahlung erhalten hat. Eine Bezahlung ist dann am Veranstaltungsort bar oder ggf. auch per EC-Karte möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtbezahlung gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Besteller nebst Beauftragung eines Inkassounternehmens eingeleitet werden.
Erfolgt keine schriftliche Stornierung, kann keine Erstattung (voll oder teilweise s. o.) erfolgen und der Ticketpreis wird als Aufwandsentschädigung einbehalten.

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung mitgeführt, aber nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind ohne Zustimmung des Veranstalters untersagt – und jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

Jeder Teilnehmer hat vor Beginn des Events, Trainings, Workshops, Seminares, Kurses, Personal Trainings die Teilnehmererklärung und die Datenschutzerklärung zu lesen und zu unterzeichnen. Bei minderjährigen Teilnehmern muss dies durch einen Sorge- oder Erziehungsberechtigten erfolgen.

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge von Lärm, extremer Lautstärke bei Veranstaltungen oder aus Verletzungen vor und nach dem Training entstehen könnten. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden durch Unfälle, unsachgemäße Übungsausführung und Schäden durch das Kampftraining ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den jeweiligen Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Teilnehmer hat vor Antritt der Veranstaltung / des Events sicherzustellen, dass er eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung besitzt.

Als Veranstalter nehmen wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und gemäß unserer Datenschutzerklärung.

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungs- und Trainingsstätte und die Hinweise der Angestellten sind Folge zu leisten, wobei der Veranstalter grundsätzlich das Hausrecht gegenüber den Teilnehmern ausübt. Das Betreten anderer Räumlichkeiten, die nicht zum Veranstaltungsstätte gehören ist untersagt.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Veranstaltungsstätte/Kontrollzone ihre Gültigkeit.

Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder vom Teilnehmer vorab ein Führungszeugnis zu verlangen.

Weitere Informationen:

Das neue Fernabsatzgesetz
Das neu verabschiedete Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht des Käufers vor, bei dem sich Kunde und Verkäufer nicht persönlich gegenüberstehen. (Internetbestellung und Hotline)
Ausnahmen vom neuen Fernabsatzgesetz sind u.a, bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen:
„Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge … … über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.“

„Nach dem Urteil des Amtsgerichts München vom 02.12.2005 entspricht die Bestellung von Eintrittskarten über das Internet bzw. per Telefon nicht dem Fernabsatzgesetz.“

Das Urteil ist rechtskräftig. Das Landgericht München I wies die Berufung zurück. Auch die eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof war erfolglos.
– Urteil des AG München vom 2.12.2005, AZ 182 C 26144/05 –